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Übertritt von der Grundschule ans Gymnasium

Notendurchschnitt, Probeunterricht, Elternwille

Nach der vierten Klasse (bzw. der sechsten Klasse) steht für die Grundschüler in der Bundesrepublik Deutschland der Wechsel an eine weiterführende Schule an, um die Schulpflicht weiter zu erfüllen. Der Übertritt an Realschule und Gymnasium ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

In der Regel spricht ein Übertritts-Zeugnis, basierend auf dem Notendurchschnitt, eine Schullaufbahnempfehlung aus. Bei Nichterreichen des benötigten Notendurchschnitts können die Ergebnisse des Probeunterrichts oder der Elternwille (Elternverantwortung – Elternwahlrecht) die weitere Schullaufbahn bestimmen. Auf diesen Probeunterricht, der meist in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt wird, kann man sich mit Hilfe von kostenlosen Übungsaufgaben (Mathematik) auf den Übertritt gut vorbereiten.



Vorbereitung auf Übertritt und Probeunterricht
Die Bundesländer: Regelungen für den Übertritt an ein Gymnasium in Deutschland

Vorbereitung auf Übertritt und Probeunterricht

Die zehnteilige Übungsreihe "Schritt für Schritt zum Übertritt" von www.schulkreis.de bietet eine ideale Möglichkeit, sich auf Übertritt und Probeunterricht vorzubereiten. Die kostenlos erhältlichen Aufgaben wurden von erfahrenen Lehrern entworfen und decken den gesamten Mathematik-Stoff der vierten Klasse ab. Ausführliche Lösungen mit Lösungswegen, Skizzen und Diagrammen/Tabellen sind ebenfalls erhältlich:

Übungsreihe: Schritt für Schritt zum Übertritt

uebung 1 probeunterricht
uebung 2 probeunterricht
uebung 3 probeunterricht
uebung 4 probeunterricht
uebung 5 probeunterricht
uebung 6 probeunterricht
uebung 7 probeunterricht
uebung 8 probeunterricht
uebung 9 probeunterricht
uebung 10 probeunterricht

Die Abbildungen zeigen jeweils die erste Seite der zehn Übungseinheiten. Die gesamte Übungsreihe besteht aus mehr als 75 Seiten, die als PDF-Dokumente zum Download und Selbst-Ausdrucken bereitstehen.
Viel Spaß beim Üben!

Die Bundesländer: Regelungen für den Übertritt an ein Gymnasium in Deutschland

Grundsätzlich ist die Schule in Deutschland Sache der Länder (Bildungshoheit). Jedes Bundesland stellt die Regeln für seine Schulen selbst auf, dies gilt insbesondere auch für den Übertritt von der Grundschule an die weiterführenden Schulen.

Im Folgenden finden Sie die Regelungen für die deutschen Bundesländer für den Übertritt an ein Gymnasium. Stand: 03/2020.

baden-wuerttemberg

Baden-Württemberg


In Baden-Württemberg gilt: Für den Übertritt ans Gymnasium soll ein Notendurchschnitt von 2,5 erreicht worden sein.
Für die Realschule: 3,0.
Die Entscheidung über die künftige Schullaufbahn des Kindes liegt in Baden-Württemberg in der Verantwortung der Eltern.
bayern

Bayern


In Bayern gilt: Für den Übertritt ans Gymnasium soll ein Notendurchschnitt von 2,33 erreicht worden sein.
Für die Realschule: 2,66.
Ein Übertrittszeugnis wird am Ende der vierten Klasse ausgestellt, es enthält eine zusammenfassende Beurteilung der Leistung. Entscheidend für die Möglichkeit zum Übertritt an Realschule oder Gymnasium ist allein der Notendurchschnitt.
Hat die Schule eine entsprechende Eignung des Schülers nicht festgestellt, so kann ein 3-tägiger Probeunterricht absolviert werden. Die dort erzielten Leistungen (in Deutsch und Mathematik) entscheiden dann über die Aufnahme an Realschule oder Gymnasium. Unter gewissen Umständen besteht ein Elternwahlrecht.
Weiter zu den ausführlichen Regeln für den Übertritt an das Gymnasium in Bayern.
berlin

Berlin


In Berlin gilt: Für den Übertritt ans Gymnasium soll ein Notendurchschnitt von 2,2 erreicht worden sein.
Für die Realschule: 2,7.
Nach Abschluss der sechsjährigen Grundschule wird von den Lehrern eine Förderprognose erstellt, die zur Orientierung dient. Die Eltern entscheiden über die weiterführende Schulart.
brandenburg

Brandenburg


In Brandenburg gilt: Für den Übertritt ans Gymnasium soll ein Notendurchschnitt von 2,33 erreicht worden sein.
Ist der erforderliche Notendurchschnitt am Ende der sechsjährigen Grundschule nicht erfüllt, wird in einer Eignungsprüfung die Eignung für das Gymnasium festgestellt. Die Eignungsprüfung wird an ausgewählten Schulen in Form eines Probeunterrichts durchgeführt.
bremen

Bremen



In Bremen entscheiden die Eltern über den Besuch des Gymnasiums.
hamburg

Hamburg



Es gibt keinen erforderlichen Notendurchschnitt, die Eltern entscheiden über die weiterführende Schulart.
hessen

Hessen


In Hessen gilt: Für den Übertritt ans Gymnasium soll ein Notendurchschnitt von 2,0 erreicht worden sein.
Entsprechend dem Notendurchschnitt wird ggf. die Gymnasialemfehlung ausgesprochen. Die Eltern entscheiden dann.
mecklenburg-vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern



Der Wechsel auf die weiterführende Schule erfolgt ab Klasse 7, die Eltern entscheiden über die Schulart.
niedersachsen

Niedersachsen



Es gibt in Niedersachsen keinen erforderlichen Notendurchschnitt, die Eltern entscheiden über die weiterführende Schulart.
nordrhein-westfalen

Nordrhein-Westfalen



Es gibt in NRW keinen erforderlichen Notendurchschnitt, die Eltern entscheiden über die weiterführende Schulart.
rheinland-pfalz

Rheinland-Pfalz



In Rheinland-Pfalz entscheiden die Eltern über den Besuch des Gymnasiums
saarland

Saarland



Im Saarland entscheiden die Eltern über den Besuch des Gymnasiums
sachsen

Sachsen


In Sachsen gilt: Für den Übertritt ans Gymnasium soll ein Notendurchschnitt von 2,0 erreicht worden sein.
Ist der Notendurchschnitt erfüllt, erteilt die Schule die Gymnasialempfehlung. Letztlich entscheiden die Eltern.
sachsen-anhalt

Sachsen-Anhalt



In Sachsen-Anhalt entscheiden die Eltern über den Besuch des Gymnasiums, es gibt keinen erforderlichen Notendurchschnitt.
schleswig-holstein

Schleswig-Holstein



In Schleswig-Holstein entscheiden die Eltern über die weiterführende Schule. Nach der vierten Klasse spricht die Schule eine Schulübergangsempfehlung aus.
thueringen

Thüringen


In Thüringen gilt: Für den Übertritt ans Gymnasium soll ein Notendurchschnitt von "gut" erreicht worden sein.
Die Grundschule erteilt in Thüringen ggf. die verbindliche Gymnasialempfehlung. Ist die erforderliche Mindestnote nicht erreicht, gibt es die Möglichkeit für Schüler, an einer Aufnahmeprüfung teilzunehmen.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Trotz sorgfältiger Recherche können wir keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit erheben.